Update technische Geräte: CE-Kennnummer der benannten Stelle

Gemäß §13 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV (2) 3. wird gefordert „die der CE-Kennzeichnung hinzugefügte Kennnummer der Benannten Stelle, soweit diese nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes angegeben ist,“ zu hinterlegen.

Deshalb ist es nun möglich in den Gerätepässen eine CE-Kennnummer der benannten Stelle zu hinterlegen. Diese wird in der Übersicht der Gerätepässe sowie der Detailansicht angezeigt.